Gesetzliche oder Private Krankenversicherung?

Private Krankenversicherung
Private
Krankenversicherung

Leere Kassen bei der Gesetzlichen und somit immer weniger Leistung für immer höhere Beiträge machen die Private Krankenversicherung inwzischen nicht nur für Selbstständige und Freiberufler interessant.

Wer in die private Krankenversicherung wechseln möchte, sollte einige wichtige Unterschiede zwischen PKV und GKV kennen und beachten. "PKV Einsteiger" möchte Sie - lieber Besucher - auf dem Weg zur leistungsfähigen und günstigen Krankenversicherung begleiten und die Auswahl des richtigen Tarifs erleichtern.

Nachfolgend finden Sie nach Berufsgruppen geordnete Informationen zur PKV, unseren PKV Rechner und Vergleich, sowie einen umfassen Ratgeber private Krankenversicherung.

Private Krankenversicherung im Vergleich

Bevor Sie einen Krankenversicherung Wechsel planen, sollten Sie sich gründlich informieren. Dazu stellen wir Ihnen hilfreiche Informationen für den Vergleich private und gesetzliche Krankenversicherung zur Verfügung. Clever vergleichen und sparen können Sie mit unseren Rechnern. Bei einem Preisvergleich private Krankenkassen (PKV Vergleich) werden verschiedene Gesellschaften und Tarife verglichen und Sie erhalten ein unverbindliches Angebot.

Vielleicht entscheiden Sie sich nach sorgfältiger Prüfung gegen einen Wechsel in die private Krankenversicherung, möchten aber dennoch Ihren gesetzlichen Versicherungsschutz optimieren. Hier empfiehlt sich eine private Krankenzusatzversicherung. Mit diesen Produkten können Sie den Leistungsumfang Ihrer Krankenversicherung selektiv und gezielt verbessern.

PKV Ratgeber für Einsteiger - Fragen und Antworten

Die private Krankenversicherung und speziell der Wechsel aus der GKV in die PKV sind Themen, die trotz hoher Medienpräsenz immer wieder Fragen aufwerfen und zuweilen offen lassen.

PKV Einsteiger bemüht sich daher in einem eigenem Ratgeber viele offene Fragestellungen so gut und so umfassend wie möglich zu beantworten.

Was ist die gesetzliche Krankenversicherung ?

Die Gesetzlichen Krankenkassen sind für jedermann offen, bis auf wenige Ausnahmen. Sie arbeiten nach dem Solidarprinzip. Der Beitrag zur GKV ist vom Einkommen und dem Beitragssatz abhängig. Gesundheit, Alter, Geschlecht und Anzahl der Familienmitglieder sind für die Beitragshöhe nicht entscheidend.

Was ist die private Krankenversicherung ?

Die PKV versichert nach den jeweiligen individuellen Gegebenheiten beim Versicherungsnehmer. (Alter / Geschlecht / Familie / Gesundheit). Nicht jeder kann sich in der PKV versichern. Angestellte und Arbeitnehmer sind an die Versicherungspflichtgrenze gebunden. Sie legt fest, ob sich diese Berufsgruppe privat oder gesetzlich versichern darf. Selbstständige / Freiberufler (Ärzte) können sich unabhängig von der Einkommensgrenze privat versichern.

Ab welchem Einkommen kann ich mich als Angestellter in der PKV versichern?

Die PKV steht allen Personen offen, die nicht einer Versicherungspflicht in der GKV unterliegen. Dieses sind unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitnehmer, vor allem aber Selbstständige, Freiberufler und Beamte sowie teilweise Studenten, die sich von der Versicherungspflicht befreien ließen. Als Arbeitnehmer muss dabei das Einkommen über der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen, damit man in eine private Krankenversicherung aufgenommen werden darf.

Muss ich mich als Selbstständiger in der PKV versichern?

Als Selbstständiger oder Freiberufler muss man der GKV nichts zwangsläufig den Rücken kehren. Es besteht auch die Möglichkeit, sich freiwillig in der GKV versichern zu lassen. Um eine Entscheidung zu treffen, sollten beide Systeme gründlich vor dem Hintergrund der individuellen Gegebenheiten verglichen werden.

Gibt es im Gesundheitsbereich private Zusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte?

Wer sich bezüglich der Frage „Gesetzliche Krankenversicherung oder private Krankenversicherung?“ für die Gesetzliche entschieden hat, muss nicht auf private Zusatzversicherungen verzichten. Diese können die Leistungen der GKV sinnvoll ergänzen. Ein gängiges Beispiel für eine Zusatzversicherung im Bereich Gesundheit ist die Zahnzusatzversicherung.

Wie steht es um die freie Arztwahl bei PKV und GKV?

Privat Versicherte werden bei ihrer Arztwahl nicht eingeschränkt. Gesetzlich Versicherte müssen einen Arzt mit Kassenzulassung aufsuchen, wenn sie die Leistungen über ihre Krankenversicherung abrechnen lassen möchten und können.

Wie steht es um die Erstattung von Arzneimittelkosten in der PKV und in der GKV?

In der PKV werden in der Regel die Kosten für Medikamente, die medizinisch notwendig und sinnvoll sind, erstattet. Der Versicherte tritt dabei zunächst in Vorleistung und reicht die entsprechenden Rechnungen bei seiner privaten Krankenversicherung zur Erstattung ein. Bei der GKV werden generell nur verschreibungspflichtige Medikamente übernommen, wobei der Versicherte aber auch eine Zuzahlung leisten muss.

Was ist unter dem Kostenerstattungsprinzip in der PKV zu verstehen?

Der Begriff Kostenerstattungsprinzip deutet darauf hin, dass privat versicherte Personen selbst der Vertragspartner des Arztes, den sie besuchen, sind, und somit auch die Rechnungen des Arztes erhalten. Diese Rechnungen können bei der privaten Krankenversicherung zur Prüfung und Erstattung eingereicht werden. Zu einer Abweichung vom Kostenerstattungsprinzip kann es bei stationären Behandlungen kommen: Hier kann die Krankenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen auch direkt zum Beispiel mit dem Krankenhaus abrechnen.

Was ist unter dem Äquivalenzprinzip in der PKV zu verstehen?

Mit dem Begriff Äquivalenzprinzip wird der Umstand beschrieben, dass in der PKV die Höhe der Beiträge an den Umfang der gebotenen Leistungen und an Faktoren wie Geschlecht, Gesundheitszustand und Eintrittsalter individuell gekoppelt ist. Die Beiträge zur PKV fallen somit zum Beispiel höher aus, wenn umfangreiche Leistungen vereinbart werden. In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es kein Äquivalenzprinzip wie bei der PKV. Die Beiträge richten sich nach dem Einkommen und allen Versicherten werden unabhängig von ihren Beiträgen dieselben Leistungen geboten. Die GKV ist hier solidarisch organisiert.

Muss in der PKV eine Praxisgebühr gezahlt werden?

Eine gute Nachricht für privat Versicherte ist, dass sie keine Praxisgebühr zahlen müssen. Gesetzlich Versicherte hingegen bezahlen diese Gebühr in Höhe von 10 Euro für jedes Quartal, in dem sie einen Arzt aufsuchen und für jeden Besuch eines anderen Arztes als den Hausarzt ohne Überweisung. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen – etwa, wenn der Arzt für bestimmte Impfungen oder Vorsorgeuntersuchungen aufgesucht wird, oder wenn der gesetzliche Versicherte einen Arzt für die Inanspruchnahme privater Leistungen konsultiert.

Sind Behandlungen von Heilpraktikern in der PKV vorgesehen?

Die Kostenübernahme für Behandlungen, die von einem Heilpraktiker durchgeführt werden, kann in der PKV vereinbart werden. In der GKV ist die Kostenübernahme für solche Behandlungen hingegen nicht vorgesehen.

Wie berechnet sich der Beitrag zur PKV?

Beiträge zur PKV werden nicht nach dem Einkommen bemessen, sondern nach den Größen Geschlecht, Gesundheitszustand, Eintrittsalter und gewünschte Leistungen. Während man auf die ersten drei Größen keinen Einfluss nehmen kann, können sich weniger weit gefasste Leistungen und auch die Vereinbarung eines Selbstbehalts kostensenkend bemerkbar machen. Einem unverhältnismäßig hohen Anstieg der Beiträge, versucht die PKV durch die Bildung von Altersrückstellungen entgegenzuwirken. Dennoch können die Beiträge während des Versicherungsverlaufs stark steigen – ein Grund hierfür sind beispielsweise die steigenden Kosten im Gesundheitswesen.

Wie berechnet sich der Beitrag zur GKV?

Bei der Ermittlung der Beiträge zur GKV zählt das Einkommen der Versicherten. Finanziell besser gestellte Personen zahlen mehr und finanzieren somit auch die Versorgung schwächerer Personen mit. Die Krankenkassen können zudem einen Zusatzbeitrag verlangen.

Sind Kinder automatisch in der PKV mitversichert?

Nein, Kinder sind nicht automatisch in der PKV mitversichert. Sie müssen jeweils einzeln zu einem eigenen Versicherungsbeitrag versichert werden. Bei Ehepaaren, bei denen ein Elternteil privat und das andere gesetzlich versichert ist, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, das Kind beitragsfrei in der GKV zu versichern. Siehe hierzu auch unseren Menüpunkt „Kinder in der privaten Krankenversicherung“.