Ambulante Behandlung – Bestandteil einer Krankenversicherung

ambulante Behandlungen
ambulante Behandlungen

In der Medizin unterscheidet man ambulante Behandlungen von stationären. Damit eine Krankenversicherung dem Versicherten einen umfassenden Schutz bieten kann, muss sie beide Bereiche abdecken.

Die gesetzliche Krankenversicherung erfüllt diesen Anspruch unter gesetzlichen Bestimmungen, aber auch die private Krankenvollversicherung versorgt ihre Versicherten sowohl bei ambulanten als auch stationären Behandlungen.

Welche Leistungen dabei konkret vorgesehen sind, kann von Tarif zu Tarif unterschiedlich sein.

Was sind ambulante Behandlungen?

Unter ambulanten Behandlungen versteht man solche Behandlungen, bei denen der Patient nicht für längere Zeit in einem Krankenhaus oder einer ähnlichen Einrichtung verweilen muss. Der Patient kann nach einer ambulanten Behandlung wieder in sein gewohntes Umfeld zurückkehren. Aus diesem Grund sind ambulante Behandlungen in aller Regel kostengünstiger als stationäre: Es fallen keine Kosten für die Beobachtung, Unterbringung und behandlungsanschließende Versorgung des Patienten an. Ambulante Behandlungen fallen zudem häufiger im Lebensverlauf an als stationäre Behandlungen.

Unterschiede PKV und GKV bei ambulanten Behandlungen

In Hinblick auf die Leistungen, die PKV und GKV im Bereich der ambulanten Behandlungen bieten, gibt es zahlreiche Unterschiede. Wichtig ist dabei zum Beispiel, dass privat versicherte Personen im Gegensatz zu gesetzlich Versicherten die Möglichkeit besitzen, Selbstbeteiligungen frei zu vereinbaren, eine komplett freie Arztwahl durchzuführen, Fachärzte ohne Überweisung aufzusuchen und zahlreiche Medikamente voll erstattet zu bekommen. Wie die Leistungen der PKV, insbesondere über die genannten Punkte hinausgehend, gefasst sind, ergibt sich aus dem gewählten Tarif.

Wie die PKV ambulante Behandlungen abrechnet

Die PKV arbeitet bei ambulanten Behandlungen nach dem Kostenerstattungsprinzip. Dies bedeutet, dass der Patient selbst die Rechnung des Arztes bekommt. Er kann die Rechnung prüfen, hat somit einen guten Überblick über die Leistungen, die erbracht wurden, und reicht die Rechnung bei seinem privaten Krankenversicherer ein. Auch dieser prüft die Rechnung und überweist die Summe, soweit es sich um eine versicherte Leistung handelt, an den Versicherten, der wiederum den Arzt bezahlt.