Beitragsrückerstattung – Indirekte Senkung der Gesamtkosten
Beitragsrückerstattung
Private Krankenversicherer arbeiten nicht selten mit Beitragsrückerstattungen, um ihr Angebot gegenüber dem potenziellen Kunden attraktiver zu machen. Wie im Detail eine Beitragsrückerstattung erfolgt, hängt von den Bedingungen der einzelnen Versicherer ab.
Verfahren der Beitragsrückerstattung
Gängig ist zum Beispiel u. a. das Verfahren, bei dem ein Versicherter quasi belohnt wird, wenn er die Leistungen der Versicherung über einen bestimmten Zeitraum hinweg nicht in Anspruch genommen hat. In diesem Fall bekommt er – soweit eine Beitragsrückerstattung vereinbart wurde – auf jeden Fall die Rückerstattung in vereinbarter Höhe ausbezahlt.
Die Beitragsrückerstattung bei fehlender Inanspruchnahme von Leistungen ist aber nicht die einzige Form der Beitragsrückerstattung: Denkbar ist auch, dass ein Versicherer eine erfolgsorientierte Beitragsrückerstattung vorsieht. Diese Form der Beitragsrückerstattung steht nicht im Zusammenhang mit dem Verhalten und Leistungsbezug des Versicherten, sondern mit dem Geschäftsergebnis des Versicherungsunternehmens. Sie ist aus diesem Grund nicht garantiert, sondern eine freiwillige Leistung, die bei Vorliegen eines erfolgreichen Geschäftsergebnisses geleistet wird.
Hintergrund: Mit Beitragsrückerstattungen Kunden binden
Natürlich wissen Versicherer, dass es bei vielen Versicherten einen positiven Eindruck hinterlässt, wenn diese durch ihr eigenes Verhalten Einfluss auf die Beitragsrückerstattungen nehmen können. Beitragsrückerstattungen – insbesondere in garantierter Form – sind somit ein gutes Marketingtool. PKV-Einsteiger können das Angebot von Beitragsrückerstattungen selbstverständlich bei ihrer Entscheidung für oder gegen einen Versicherer berücksichtigen. Sie sollten diesen Punkt allerdings nicht zum alleinigen Entscheidungskriterium machen: Schließlich kann es bei einer plötzlichen Verschlechterung des gesundheitlichen Zustands dazu kommen, dass man ohne verhaltensorientierte Rückerstattungen auskommen muss. Auch sollten die möglichen Beitragsrückerstattungen kein Anlass dafür sein, bei ernsteren gesundheitlichen Problemen von einem Arztbesuch abzusehen.