Kinder und die private Krankenversicherung

Kinder und die PKV
Kinder und die PKV

Einer der Nachteile der PKV ist, dass Kinder von privat versicherten Personen im Regelfall jeweils einzeln versichert werden müssen. Kinder sind nicht wie in der gesetzlichen Krankenversicherung durch eine Familienversicherung geschützt.

Diesen Umstand sollte man, bevor man in die PKV eintritt, berücksichtigen. Gerade für Familien, die mehrere Kinder haben, kann es belastend sein, wenn jedes Kind mit einem eigenen Beitrag in die PKV aufgenommen werden muss.

Diese Versicherungsnotwendigkeit besteht immer, wenn beide Elternteile in der PKV versichert sind, sie kann allerdings auch dann greifen, wenn nur ein Elternteil in der PKV versichert ist. In diesem Fall gibt es allerdings Ausnahmen, die eine Versicherung der Kinder in der GKV für einen spezifischen Adressatenkreis möglich machen.

Ausnahmen bei verheirateten Elternteilen

Unter bestimmten Voraussetzungen können Kinder eines Ehepaares, bei dem ein Elternteil gesetzlich und das andere privat versichert ist, beitragsfrei in die GKV aufgenommen werden. Diese Möglichkeit besteht allerdings nicht, wenn der privat versicherte Elternteil das höhere Einkommen aufweist und mit diesem Einkommen regelmäßig die anteilige Jahresarbeitsentgeltgrenze pro Monat übersteigt.

In diesem Fall bleibt lediglich die Wahl zwischen einer freiwilligen und somit beitragspflichtigen Mitgliedschaft in der GKV und der Mitgliedschaft in der PKV. Die PKV kann in diesem Fall nicht selten mit relativ günstigen Angeboten umfassendere Leistungen bieten. Aber auch in diesem Falle sollten alle Vor- und Nachteile der PKV abgewogen werden.

Ausnahmen bei unverheirateten Paaren

Für unverheiratete Paare, die ein gemeinsames Kind haben und den unterschiedlichen Versicherungssystemen zuzuordnen sind, kann es einen indirekten Vorteil gegenüber verheirateten Paaren geben. Ist etwa die Mutter gesetzlich versichert und der Vater privat, können die Kinder bei der Mutter mitversichert werden, auch wenn der privat versicherte Kindsvater ein höheres Einkommen erzielt und hiermit die Jahresarbeitsentgeltgrenze regelmäßig übersteigt. Weitere Informationen hinsichtlich der Versicherbarkeit von Kindern in der GKV – insbesondere auch in Bezug auf Familienstandänderungen – können bei den Krankenkassen eingeholt werden.

Alternative private Krankenzusatzversicherung

Sollte ein Eintreten in eine private Krankenversicherung angesichts der eigenen Familienplanung ungünstig erscheinen, bedeutet dieses nicht, dass Familien und Einzelpersonen gänzlich auf den Schutz privater Versicherungen im Gesundheitsbereich verzichten müssen. Selbstverständlich bleibt auch in diesem Fall die Möglichkeit bestehen, ergänzend zum Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung private Krankenzusatzversicherungen abzuschließen.

Diese Option ist insbesondere auch für Familien interessant, wie man etwa an dem Beispiel Zahnzusatzversicherung erkennen kann. Die stark beschränkten Kostenübernahmen im Bereich Zahnersatz in der gesetzlichen Krankenversicherung können gerade Familien finanziell stark belasten. Wer in diesem Bereich vorsorgen möchte, sollte möglichst früh eine private Zahnzusatzversicherung – auch für die Kinder – abschließen. Das frühe Eintreten sichert dabei günstigere Beiträge. Auch der Abschluss weiterer privater Zusatzversicherungen sollte geprüft werden, um die Kosten für Familien bei Krankheitsfällen kalkulierbarer zu machen.