So einfach wechseln Sie die Krankenversicherung

Krankenversicherung wechseln
Krankenversicherung
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Ihre Krankenversicherung erhebt Zusatzbeiträge? Sie suchen eine gesetzliche Krankenversicherung mit attraktiverem Leistungsangebot, als das bei Ihrer Jetzigen der Fall ist?

Oder möchten Sie vielleicht aus der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln?

Der Krankenversicherungswechsel ist zwar grundsätzlich einfach und unkompliziert, es gilt dennoch einige vorab Dinge zu beachten. Diese möchten wir Ihnen nachfolgend kurz erläutern. Ein Wechsel der Krankenversicherung sollte stets wohlüberlegt sein. Neben den gegenwärtigen individuellen Verhältnissen, gilt es auch die zukünftige Lebensplanung mit einzubeziehen. So zum Beispiel wenn Sie Nachwuchs planen.

Die gesetzliche Krankenversicherung wechseln

Für Versicherungsnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht grundsätzlich das Recht auf freie Kassenwahl. Dieses Recht ist im Gesundheitsstrukturgesetz (Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung) vom 21. Dezember 1992 festgehalten. Allerdings gilt auch eine gesetzliche Bindungsfrist von 18 Monaten. Ein Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung ist also erst möglich, wenn Sie bereits länger als 18 Monate bei Ihrer derzeitigen Kasse versichert waren.

Als Ausnahme von dieser Regelung besteht ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Krankenkasse Beiträge erhöht, beziehungsweise Zusatzbeiträge erhebt. Die Bindungsfrist gilt dann nicht mehr.

Eine weitere Einschränkung gilt für diejenigen, die einen sogenannten Wahltarif nutzen. Hier steigt die Kündigungsfrist (ausgenommen Sonderkündigungsrecht) sogar auf 3 Jahre an.

Weiterhin gilt es zu beachten, dass nur dann in die gewünschte Krankenkasse gewechselt werden kann, wenn diese auch für den Hauptwohnort und den Arbeitsort des Versicherten geöffnet ist.

In die private Krankenversicherung wechseln

Ein Wechsel aus der gesetzlichen in die private Krankenversicherung ist etwas schwieriger, als der Wechsel innerhalb des gesetzlichen Krankenversicherungssystems. Als Arbeitnehmer / Angestellter müssen Sie beispielsweise die Verdientsgrenze beachten.

Die Einkommensgrenze für die Private Krankenversicherung liegt bei einem Bruttoeinkommen von 49.950 Euro im Jahr. Erst wenn diese Grenze überschritten wird, dürfen Arbeitnehmern wechseln. Die 49.950 Euro entsprechen einem monatlichen Bruttoeinkommen von 4.162,50 Euro. Regelmässige Sonderzahlungen dürfen mit eingerechnet werden (bspw. Urlaubs- und Weihnachtsgeld)

Liegt in Einkommen unter der erwähnten Grenze, bleibt jedoch immernoch die Möglichkeit, über eine private Krankenzusatzversicherung den Leistungsumfang der gesetzlichen Kasse ganz nach Ihren Bedürfnissen zu erweitern und zu ergänzen.

Von den Einkommensgrenzen nicht betroffen sind Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Studenten.

Sonderfall Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Studenten

Selbstständige und Freiberufler dürfen, insofern sie nicht zum Kreis der Pflichtversicherten gehören, grundsätzlich unabhängig vom eigenen Einkommen in die PKV für Selbstständige wechseln.

Die private Krankenversicherung für Studentenist ebenfalls und logischerweise nicht an Auflagen bezüglich des Einkommens gebunden. Speziell für Studenten werden in der Regel günstige Einsteigertarife angeboten.

Ein weiterer Sonderfall ist die Berufsgruppe der Beamten. Beamte