Basistarif der privaten Krankenversicherer
Basistarif
Der Basistarif in der PKV wurde 2009 eingeführt. Dabei handelt es sich um einen Tarif, den alle privaten Krankenversicherer anbieten müssen. Hinsichtlich der Leistungen orientiert sich der Basistarif an den Leistungen, die auch die GKV bietet.
Die Beiträge für den Basistarif, die der Versicherte entrichten muss, dürfen dabei nicht durch Risikozuschläge, die sich aus einem beeinträchtigten Gesundheitszustand eigentlich ergeben könnten, beeinflusst werden. Der Beitrag darf dabei auch nicht den Höchstbetrag übersteigen, der in der GKV fällig wird. Zudem besteht beim Basistarif nicht das Recht der privaten Krankenversicherer, Antragssteller abzulehnen, soweit sie alle rechtlichen Voraussetzungen für den Eintritt in den Basistarif erfüllen.
Der Basistarif ist dabei ein Konstrukt, das per Gesetz erschaffen wurde, und dem üblichen Versicherungsschutz der PKV nur sehr wenig ähnelt. Die Einführung des Basistarifs leistet dabei allerdings einen Beitrag dazu, dass das Ziel, allen deutschen Bürgern einen Krankenversicherungsschutz bieten zu können, erreicht wird. Gerade für ältere und finanzschwache Personen kann der Basistarif eine Entlastung sein.