Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung
Rückkehr in die GKV
Die private Krankenversicherung ist eine Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung – zumal Mitglieder in der Letzteren immer wieder massive Einschnitte hinnehmen mussten.
Aber: Wer sich einmal für die private Krankenversicherung entschieden hat, kann nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
Dieses ist verständlich: Wer sich in jungen Jahren günstig in einer privaten Krankenversicherung versichert und später, wenn die Beiträge steigen, wieder zurück in die GKV möchte, belastet die Versichertengemeinschaft der GKV. Er profitiert unter Umständen von der Solidargemeinschaft, ohne zuvor Beiträge gezahlt zu haben. Dennoch gibt es einzelne Situationen, in denen eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nicht ausgeschlossen ist.
Wege zurück
Der Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung steht privat versicherten Personen nur dann offen, wenn sich ein Ereignis ergibt, das für das Aufleben der Versicherungspflicht in der GKV sorgt. Zusätzlich kann auch das Lebensalter eine Rolle spielen und schlussendlich darüber entscheiden, ob eine Rückkehr in die GKV noch möglich ist. Eine Rückkehr ist in dieser Hinsicht in der Regel nur dann möglich, wenn das 55. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen ist und Ereignisse vorliegen, welche die Versicherungspflicht wieder entstehen lassen.
Eines der Ereignisse, in dessen Folge man als jüngerer Mensch wieder in die GKV zurückkehren kann, ist für Angestellte ein Rückgang des Einkommens unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze. Ein gleicher Effekt kann sich auch einstellen, wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze erhöht wird, wodurch das Einkommen unter diese fällt. Ein weiteres Ereignis, das wieder zum Aufleben der Versicherungspflicht führen kann, ist die Beendigung einer selbstständigen Tätigkeit oder die Wiederaufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Stelle, bei der das Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
Entscheidung bindet unter Umständen lange
Da die Entscheidung für die private Krankenversicherung zwar in Hinblick auf die gebotenen Leistungen eine verlockende, dennoch aber auch bindende Entscheidung sein kann, sollte der Wechsel gut überlegt sein.
Auch die Familienplanung kann bei der Entscheidung für oder gegen die private Krankenversicherung eine entscheidende Rolle spielen: Wer Kinder bekommen möchte, muss sich bewusst sein, dass diese unter Umständen ebenfalls separat privat versichert werden müssen. Die private Krankenversicherung ist keine Familienversicherung, sodass die Aufwendungen gerade bei großen Familien schnell sehr hoch steigen können.
Umgehen kann man die Notwendigkeit, jedes einzelne Kind versichern zu müssen, unter bestimmten Voraussetzungen, wenn der Partner gesetzlich versichert ist. Bedacht werden sollte zudem, dass die Beiträge im Laufe der Versicherungszeit bei der PKV ansteigen – wer dann weniger Einkommen aufweist als in jungen Jahren, aber mehr für seine Versicherung zahlen muss, setzt sich einer zusätzlichen Belastung aus.