Gesetzliche und Private Krankenversicherung - Die Unterschiede
Unterschiede zwischen
PKV und GKV
Private Krankenversicherung und Gesetzliche Krankenversicherung unterscheiden sich in Bezug auf Struktur, Leistungen und Beiträge deutlich.
Deutsche Arbeitnehmer sind grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung plfichtversichert. Es sei denn, ihr Einkommen überschreitet die Jahresentgeltgrenze in den letzten drei Jahren.
Der Wechsel aus der GKV in die PKV ist also nicht in jedem Fall möglich. Aber auch der Wechsel von der PKV zurück zur GKV ist nicht grundsätzlich unproblematisch. Um als Arbeitnehmer wechsel zu können, muss das Einkommen dauerhaft gesunken und die Altersgrenze von 55 Jahren darf nicht überschritten sein. Selbstständige können sogar nur dann zurück in die GKV, wenn sie sich arbeitslos melden.
Während die Beiträge zur GKV grundsätzlich einheitlich und prozentual vom Bruttoeinkommen ausgehend berechnet werden, richten sich die Versicherungsprämien in der privaten Krankenversicherung nach dem jeweils individuellen Krankheitsrisiko des Versicherungsnehmers. Das heißt: Insbesondere Beruf, Gesundheit, Alter und Geschlecht entscheiden über die Höhe der Prämie.
Daher kann die private Krankenversicherung grundsätzlich Tarife anbieten, die denen der gesetzlichen Krankenversicherung in Bezug auf die Leistungen überlegen und dabei dennoch insgesamt günstiger sind. Zunehmendes Alter und zu versichernde Kinder können diesen Vorteil jedoch unter Umständen revidieren oder sogar umkehren.
Leistungsunterschiede zwischen GKV und PKV
Der offensichtlichste Unterschied zwischen privater und gesetzlichen Krankenversicherung besteht bereits in den Abrechnungsmodalitäten. Gesetzliche Krankenversicherte haben Anspruch auf bedarfsgerechte Sachleistungen (bspw. Arztbesuch, Medikamente, operative Eingriffe). Die Abrechnung der erbrachten Leistungen gegenüber dem Versicherungsnehmer erfolgt direkt zwischen Arzt und Krankenkasse. Hier entsteht zuweilen der Eindruck kostenloser Gesundheitsversorgung, der wohl auch dazu führt, dass die Deutschen im europäischen Vergleich am häufigsten den Arzt aufsuchen. Daran ändert auch die Selbstbeteiligung der Versicherungsnehmer an bestimmten Leistungen und an Medikamenten wenig.
Privatversicherte bekommen in der Regel eine Rechnung direkt vom Arzt und können sich diese dann von der Versicherung erstatten lassen. Grundsätzlich ist es aber auch möglich, dass der Arzt direkt nach Kostenerstattungsprinzip mit der Versicherung abrechnet.
Dafür werden einige Leistungen in der GKV gar nicht oder nur teilweise gewährt. Dazu gehören vor allem:
- verschreibungspflichte Arzneimittel
- Sehhilfen
- Zahnersatz, insbesondere qualitativ hochwertiger
- alternative Heilbehandlungen und neue Behandlungsmethoden
Es gilt jedoch zu beachten, dass bei Privatversicherten grundsätzlich der vertraglich vereinbarte Leistungskatalog gilt. Billig heißt daher nicht immer gut. Verdächtig günstige PKV Tarife haben daher häufig folgende Schwachstellen.
- Hilfsmittel werden nicht mit versichert
- Psychotherapeutische nicht oder nur teilweise abgesichert
Beiträge in der GKV und Prämien in der PKV
Grundlegender Unterschied ist die Absicherung von Kindern in den beiden Versicherungssystemen. Familienangehörige ohne eigenes Einkommen sind in der GKV kostenlos mitversichert. In der PKV ist auch für Kinder eine eigene Versicherungsprämie zu entrichten.
Ein weiterer wesentlicher Unterschied sind Möglichkeiten zum Anbieterwechsel. Werden in der GKV beispielsweise Beiträge erhöht oder Zusatzbeiträge erhoben, kann der Versicherte grundsätzlich jederzeit unkompliziert den Anbieter wechseln.
In der PKV kann ein Wechsel unter Umständen mit deutlichen Mehrkosten verbunden sein. Das liegt daran, dass inzwischen aufgetretene Erkrankungen unter Umständen zu merkbaren Risikoaufschlägen beim neuen Versicherer führen können.
Ein Kostenvorteil ergibt sich in der privaten Krankenversicherung vor allem wenn:
- der Versicherungsnehmer jung ist
- über ein gutes Einkommen verfügt
- keine nennenswerten Vorerkrankungen hat
- keine Kinder über sich mitversichern muss
Ein häufig zitierter Nachteil der PKV wäre daher, dass die Prämien im Alter unverhältnismässig stark ansteigen können. Dieses Argument ist jedoch nur sehr bedingt richtig. Zum einen bildet die PKV Altersrückstellungen, um die Beiträge im höheren Alter abmildern zu können. Die umlagenfinanzierte GKV tut dieses nicht, ist aber trotzdem an die Demografische Entwicklung gebunden.
Soll heißen, selbst wenn das Alter des gesetzlich Versicherten deutlich unter und der Gesundheitszustand deutlich besser als der Durchschnitt sind, er muss trotzdem die dem Durschnitt aller Versicherungsnehmer angepassten Beiträge zahlen. Das die deutsche Bevölkerungsstruktur zunehmend veraltet ist auch kein Geheimnis.
Zudem sind die privaten Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherungsnehmern im Rentenalter einen sogenannten PKV Basistarif anzubieten. Dieser muss bei gleichen Kosten auch die gleichen Leistungen wie die GKV bieten.
Das Argument von der übermässig hohen Beitragsbelastung im Alter ist also nicht wirklich korrekt. Im schlimmsten Fall erhält der privat Versicherte im Rentenalter nur noch die gleichen Leistungen wie der gesetzlich Versicherte, zum gleichen Preis.